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Unser Angebot ist freibleibend, unverbindlich und nur für den Empfänger bestimmt. Der Inhalt ist vertraulich zu behandeln.
Die Angabe in unseren Angeboten, Exposés oder Kurzexposés beruhen auf Informationen des jeweiligen Eigentümers, Vermieters, Verwalters oder vergleichbarer dritter Personen. Die Gewähr dafür, dass alle Angebotsangaben richtig und das Objekt im Augenblick des Zuganges der Offerte noch verfügbar ist, kann nicht übernommen werden.
Ohne unsere schriftliche Einwilligung dürfen weder das Angebot, noch die Einzelheiten daraus Dritten zur Kenntnis gegeben werden. Verstößt ein Kunde gegen diese Verpflichtung und schließt der Dritte oder andere Personen, an die der Dritte seinerseits die Informationen weitergegeben hat, den Hauptvertrag ab, so ist der Kunde verpflichtet, dem Makler die mit ihm vereinbarte Provision zuzüglich Mehrwertsteuer zu entrichten.
Ein Maklervertrag kommt zustande, wenn der Interessent von dem ihm gemachten Angebot Gebrauch macht.
Die genannte Maklergebühr inklusive der Mehrwertsteuer ist zu zahlen, wenn ein Vertrag über das angebotene Objekt zustande kommt, und zwar auch dann, wenn der Makler bei Vertragsabschluss nicht selbst mitgewirkt hat. Dies gilt auch für eine Rückabwicklung bzw. Aufhebung des Vertrages.
Der Angebotsempfänger wird informiert, dass der Makler ggf. auch für die Vertragspartner tätig ist. Sollte das Objekt Kaufinteressenten schon bekannt sein, muss die Maklerfirma davon in Kenntnis gesetzt werden.
Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam ist, ein anderer Teil aber wirksam. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und im übrigen den vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwiderläuft.
Erfüllungsort und Gerichtsstandort ist Weißwasser. |